Siegtrailer

Allgemeine Vermietbedingungen (AVB)

1. Mietpreis

Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden gültigen Tarife, welche auf der Website des Vermieters veröffentlicht sind. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Wird das Mietfahrzeug vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, ist trotzdem der volle Mietpreis zu bezahlen.


2. Zahlungsbedingungen

Der gesamte Mietpreis ist grundsätzlich spätestens bei Abholung des Anhängers ohne Abzug vollständig zu bezahlen. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietobjekts eine zusätzliche Kaution bis zur Höhe des Wertes des Mietobjekts verlangen. 

Als Zahlungsmittel wird PAYPAL akzeptiert. Die Anzahlung, Rest - oder Teilzahlung, als auch die Kaution für die Miete kann über Paypal bezahlt werden. Der Leistungswert gegenüber der bezahlten Summe des Mieters, ist die Dienstleistung bzw. Vermietung des entsprechenden Anhängers der Firma Siegtrailer.

Rückzahlung der Kaution: der Vermieter behält sich vor auch bei Paypal Zahlungen die Kaution in Anteilen oder in voller Höhe zum Wiederherstellen des Fahrzeugs einzusetzen. Der Mieter wird keine Rückzahlung der Kaution erhalten, wenn nicht alle Voraussetzungen nach Mietende dafür erfüllt sind. Eine Rückzahlung der Kaution ist bei nur bei ordnungsgemäßem Zustand der Mietsache bei Mietende möglich.


3. Fahrzeugzustand

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Anhängers beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den Anhänger regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet.

Der Mieter ist verplichtet regelmäßig den Reifenzustand in besondere den Reifendruck zu überprüfen.


4. Unfälle / Diebstahl

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Ereignes hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen. Der Vermieter darf die Kaution des Mieters in angemessener Höhe einbehalten, wenn bei einem Unfall der Haftende nicht zweifelsfrei feststeht.
Bei Fahrzeugvermietungen ohne Kasko Versicherung haftet der Mieter für alle Schäden am Fahrzeug in voller Höhe auch über die Kaution hinaus, auch bei Fahrzeug verlust oder Diebstahl,  sowie bei Unterschlagung.


5. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Pkw-Anhängers für diese Schäden nicht. Der Vermieter haftet nicht für ein Leistungsausfall beim Mieter in dem z.B. eine reservierter oder gebuchter Anhänger durch eine fremdverursachten Schaden zum Buchungszeitpunkt nicht mehr betriebsbereit ist. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter die bisher geleistete Anzahlung zu 100% dem Mieter zurückzuerstatten.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden die in Zusammenhang mit Defekten oder Unfällen entehen. Der Vermieter haftet nicht für Kosten der Pannenhilfe oder Fahrzeugbergung. Ebenso haftet er nicht für Schäden die an Ladung oder Zufahrzueg durch z.B. einen Reifendefekt entstehen.


Der Vermieter haftet nicht für Schäden die in Zusammenhang mit Unwetter entstehen. Es ist zu beachten dass die Camper über keinen! Blitzschutz verfügen. Der Mieter hat bei drohendem Gewitter den Camper sofort zu verlassen, es besteht zudem kein Schutz durch ein faradayschen käfig.


6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, welche während der Mietzeit entstehen. Reparaturen sind fachgerecht und in Absprache mit dem Vermieter durchzuführen. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem Teile des vermieteten Anhängers beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den, dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Anhängers entstehenden Mietausfall.  Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er den Anhänger beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Bergungskosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc.  Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für sämtliche bzw. alle Verkehrs und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers, unabhängig vom aktuellen Fahrer des Gespanns.

Im Falle eines Unfalls haftet der Mieter für jegliche Schäden die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehen.  Die Schuldfrage des Unfalls ist hierbei nicht relevant. DIe Kosten für Wiederherstelltung / Ersatz hat der Mieter jederzeit voll zu tragen und werden auch durch Anerkennung der Schuldfrage des Unfallgegners, dem Vermieter gegenüber nicht gemindert.


7. Benutzung des Anhängers

Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Sofern das Mietfahrzeug nicht vom Mieter selber abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person in Anspruch zu nehmen für die offenen Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein, und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Einsatz außerhalb Deutschlands ist nur im europäischen Raum zulässig Ausgeschlossen Länder sind unter anderem : IRAN

Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger pfleglich zu behandeln, und in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde. Der Mieter haftet bei Verlust einzelner Ausstattungsteile oder Komponenten. Die vom Mieter gezahlte Kaution wird als Gegenleistung mit beschädigten oder verlorengegangenen Ausstattungs- / Anhängerteilen oder Komponenten verrechnet. Der Mieter versichert, dass er den Anhänger inkl. aller Komponenten in einem einwandfreien Zustand übernommen hat. Technische oder optische Mängel sind in der Zeile „Zustand bei Übergabe“ einzutragen. Der Anhänger ist gegen Diebstahl zu sichern! Zulässige Beladungsgrenzen / Achs- und Stützlasten sind zu beachten!. Die Fahrweise ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Falsche Beladung, hohe Windstärken, Glatteis etc. können zu Unfällen führen. Der Mieter verpflichtet sich u.a. den Luftdruck der Reifen sowie den allgemein technische Zustand in Form einer Abfahrtskontrolle vor Fahrtantritt zu prüfen, um den verkehrssicheren Zustand während der Fahrt zu gewährleisten.                       

Der Mieter verpflichtet sich, die Ladung dem gesetzlichen Anspruch entsprechend zu sichern oder sichern zu lassen. Er versichert, dass er über die notwendige Kenntnis zur Ladungssicherung, insbesondere bei Motorrädern verfügt, um jegliche Gefährdung für sich oder Dritte auszuschließen. Der Mieter verpflichtet sich, jegliches Ladungssicherungsmittel nur einzusetzen, wenn es sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Weitergehend verpflichtet er sich, regelmäßige Überprüfungen der Ladungssicherung auch während einer Tour vorzunehmen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch einen Defekt an Verzurrmitteln oder am Trailer entstehen. Diese Haftung obliegt zu jeder Zeit dem Mieter.


8. Rückgabe des Anhängers

Gegenstand des Mietvertrags ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Fahrzeugs, nachfolgend auch Anhänger oder Campinganhänger oder Fahrzeug genannt. Der Vermieter schuldet weiter keine Reiseleistungen. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wobei eine verspätete Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurück zu geben. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Anhängers sowie des vollständigen Zubehörs und des Kfz- Scheines verlangen. Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels, des Fahrzeugscheins, oder weiterer übergebener beweglicher Gegenstände muss der Mieter für die anfallenden Kosten aufkommen. Dazu gehören auch Umbau- oder Bearbeitungskosten. Auch hier kann Kaution in angemessener Höhe einbehalten werden. Bei der Rückgabe des Campers sind die genannten bzw. bei der Übergabe ausgehändigten Gegenstände dem Vermieter auszuhändigen


9. Versicherung

Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger besteht im gesetzlichen Umfang. Jeder Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen der Bestimmungen unter Nr. 7 benutzt wird. Die Anhänger sind bis auf das Modell "Siegcamper I+II“ ist nicht Kasko versichert. Es besteht ein europaweiter Pannenschutzbrief für den "Siegcamper I"


10. Ersatzleistung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.


11. Reservierung

Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Anhängertyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen.

Eine Reservierung entspricht einer Buchung ist wird erst durch das Absenden des Buchungsformulares auf www.Siegtrailer.de/buchung wirksam. Der Mieter zahlt 50% der Gesamtmietkosten im Vorraus und hat bis zum Mietbeginn die Möglichkeit von der Reservierung zurückzutreten. Ein Rücktritt der Resevierung bzw. eine Stornierung wird mit 50 % der Gesamtmietkosten in Rechnung gestellt. Diese Summe entspricht dem angezahlten Betrag . Bei Stornierung bis zum Mietbeginn werden die geleisteten Zahlungen nicht rückerstattet, es besteht aber die Möglichkeit je nach Verfügbarkeit innerhalb von 12 Monaten ab Stornierungsdatum die Kosten mit der nächsten Miete verrechnen zu lassen.

Bei Reservierung werden 50 % der Gesamtmietsumme sofort fällig, und sind nicht rückerstattbar, der Mieter verzichtet mit der Buchung ausdrücklich auf ein ggfs. bestehendes Widerrufsrechts damit die Reservierung sofort nach Zahlung gültig wird.


12. Schriftform / Rücktritt

Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts, so kann der Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmietkosten einbehalten.


13. Datenschutzklausel

Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Anhängerhersteller. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Mietwagenrechnung nicht bezahlt wird, das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.


14. Allgemeine Bestimmungen

Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das Deutsche Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen. Der geschlossen Mietvertrag ist nur zusammen mit den Allgemeinen Vermietbedingungen der Firma Siegtrailer gültig. Das Fahrzeug ist am im Mietvertrag (siehe Übergabecheckliste) vereinbarten Termin am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben und ab zu holen, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Falls eine verspätete Rückgabe erfolgt, behält sich der Vermieter vor Entschädigung einzuholen. Dabei fallen pro 30 Minuten Verspätung 10€ Gebühr an. Diese Gebühr wird ebenfalls bei Verspätungen am Übergabeort berechnet


15. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.


16.Sportscaravan

Der Sportscsaravan, auch Siegcamper genannt ist ein hybrider Wohnanhänger mit Transportgarage.

Die Benutzung des Sportcaravan ist nur nach Einweisung zulässig.

Der Mieter verpflichtet sich die Markise den Anweisungen enteprechend zu behandeln und den Wetterverhältnisses entsprechend und angemessen zu befestigen, dafür stehen dem Mieter Erdnägel und Werkzeug zu Verfügung. Ist eine Befestigung im Boden nicht möglich ist ein Betrieb der Markise nicht zulässig.

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge, offenes Feuer ist verboten. Aussnahmen bilden hier 2 Gas Kartuschenkocher welche ausschließlich bei  offenen Fenster auf nicht brennbaren mit und mit Abstand zu brennbaren Flächen und nur unter ständiger Aufsicht betrieben werden dürfen.

Die Kocher müssen auf einer Hitzeschutz-Unterlage laut Anleitung betrieben werden, um keine Hitzeschäden zu verursachen


17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine, dem Vertragsabschluss angemessene Regelung in Kraft treten.

 
 
 
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